- vorlassen
- vor|las|sen ['fo:ɐ̯lasn̩], lässt vor, ließ vor, vorgelassen <tr.; hat:
1. (ugs.) jmdm. den Vortritt lassen; beim Warten damit einverstanden sein, dass jmd., der später gekommen ist, früher als man selbst an die Reihe kommt:ich habe die Frau mit ihrem Baby an der Kasse vorgelassen.er wurde beim Minister nicht vorgelassen.Syn.: ↑ empfangen.
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vor||las|sen 〈V. tr. 174; hat〉 jmdn. \vorlassen1. jmdm. Zutritt gewähren, jmdn. empfangen2. vorangehen, voranfahren lassen● lass die alte Dame doch vor; würden Sie mich bitte \vorlassen, ich versäume sonst meinen Zug* * *
vor|las|sen <st. V.; hat:1. (ugs.)a) beim Warten damit einverstanden sein, dass jmd., der später gekommen ist, früher als man selbst an die Reihe kommt:sie hat mich an der Kasse vorgelassen;b) jmdn. passieren, überholen lassen:einen schnelleren Läufer v.2. jmdm. eine Unterredung o. Ä. gewähren, in einer amtlichen Angelegenheit empfangen:man ließ sie sofort vor.* * *
vor|las|sen <st. V.; hat: 1. (ugs.) a) beim Warten damit einverstanden sein, dass jmd., der später gekommen ist, früher als man selbst an die Reihe kommt: Häufig brauche ich nicht anzustehen, weil man mich bereitwilligst vorlässt, beim Friseur, auf Bahnhöfen oder in Geschäften (Leonhard, Revolution 137); b) jmdn. passieren, überholen lassen: einen schnelleren Läufer v. 2. jmdm. eine Unterredung o. Ä. gewähren, in einer amtlichen Angelegenheit empfangen: Noch in der gleichen Nacht ließ ich mich noch einmal beim Herzog melden: Ich wurde nicht vorgelassen. Er ruhte (A. Schmidt, Massenbach 78); man ließ sie sofort vor.
Universal-Lexikon. 2012.